Im Rahmen des Betreuten Wohnens, das wir im Kinderheim seit 2002 anbieten, leben die jungen Menschen eigenständig in Appartements (auch auf dem freien Mietmarkt) und werden nur noch stundenweise pädagogisch betreut.

Betreutes Wohnen (BW) kann im Rahmen der Jugendhilfe nach den § 27 in Verbindung mit § 34 SGB VIII von jungen Menschen ab 17 Jahren in Anspruch genommen werden. Meist sind Wohngruppenerfahrungen vorhanden und eine vollstationäre Betreuung nicht mehr notwendig.

Voraussetzung ist die Motivation zur aktiven und verlässlichen Mitarbeit, die Bereitschaft und Fähigkeit zum regelmäßigen Besuch einer Bildungsmaßnahme, eine relative psychische Stabilität sowie eine gewisse Selbständigkeit in den grundlegenden Bereichen der Lebenspraxis.

 

Betreutes Wohnen – INTERN

Es stehen sechs Appartements im neuen Haus „Junges Wohnen St.Klara“ zur Verfügung. Junge Menschen, die noch eine intensivere Anbindung an das Kinderheim benötigen, werden hier bis zu 12 Stunden wöchentlich von einer pädagogischen Fachkraft begleitet. Je nach Grad der erlangten Selbständigkeit kann die Betreuungsintensität variieren.

Ziel ist, spätestens nach einem Jahr in das externe BW zu wechseln.

 

Betreutes Wohnen – EXTERN

Den jungen Menschen wird durch das Kinderheim angemessener Wohnraum auf dem freien Wohnungsmarkt im Kreis Freising zur Verfügung gestellt. In dieser Lebenssituation wird der junge Mensch mit bis zu 10 Stunden wöchentlich von einer pädagogischen Fachkraft für einen vereinbarten Zeitraum begleitet.

Ziel ist, den jungen Erwachsenen in eine vollkommen eigenständige Lebenssituation zu entlassen, mit Übernahme des Mietvertrags.

 

Methoden

  • Beziehungspflege zwischen BetreuerIn und Klientel durch Gespräche, gemeinsame Aktionen und Vereinbarungen
  • Erziehungsplanung auf der Grundlage eines Hilfeplans
  • Unterstützung / gezielte Anleitung in Lebens- und Alltagspraxis (Haushalt, Finanzielles, Behörden, Gesundheit)
  • Krisenintervention
  • regelmäßige BW-Gruppentreffen (Erfahrungsaustausch, gemeinsame Unternehmungen etc.)
  • Hilfe zur Entwicklung einer beruflichen Perspektive sowie Unterstützung während der Ausbildung
  • Hilfe beim Aufbau bzw. Ausbau eines tragfähigen sozialen Netzes
  • Beratung und Hilfestellung bei familiären Belastungen
  • Genderarbeit
  • Freizeit- / Erlebnispädagogische Projekte (Einzel- und Gruppenaktionen, einrichtungsübergreifende Angebote)
  • Nachbetreuung

 

Im neuen Gebäude in Freising steht für das BW ein eigenes Büro und ein Besprechungsraum zur Verfügung. Hier können formelle und informelle Termine im Rahmen des Hilfeverlaufs stattfinden. Unterstützung erhalten die MitarbeiterInnen des BW durch die die Bereichsleitung sowie die Verwaltung des Kinderheims.